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Ausleihbedingungen:
- Eine Ausleihe erfolgt nur an Mitglieder der DGS.
- Der Leihnehmer erhält aus dem Besitz der DGS leihweise Geräte in einwandfreiem und funktionsfähigen Zustand.
- Die Leihfrist beträgt maximal 6 Monate
- Die Leihgebühr ist im voraus auf das DGS-Konto (siehe Leihvertrag) zu entrichten.
- Bei Vertragsverlängerung wird eine neu zu vereinbarende Leihgebühr fällig.
- Bei besonders wertvollen Geräten kann die Ausleihe nur gegen Stellung einer Kaution in Höhe des Verkehrswertes erfolgen.
- Die Höhe der Kaution setzt der Vorstand in Absprache mit dem Gerätewart fest.
- Regressansprüche des Leihnehmers sind ausgeschlossen.
- Der Leihnehmer verpflichtet sich, die ausgeliehenen Geräte pfleglich zu behandeln und sie in einwandfreiem und funktionsfähigen Zustand spätestens bei Ablauf der Leihfrist unaufgefordert an den Gerätewart der DGS zurückzugeben.
- Der Leihnehmer haftet für Schäden jeglicher Art (z.B. Beschädigung, Verlust).
- Der Leihnehmer übernimmt eventuelle Versandkosten.
- Der Vertrag ist von beiden Vertragsparteien in dreifacher Ausfertigung zu unterzeichnen.
- Im übrigen gelten die Bestimmungen des BGB über die Leihe. Gerichtsstand ist der Ort der Geschäftsstelle.
Der Leihvertrag mit Ausleihbedingungen kann gegen Portoerstattung (bei Postversand) beim Gerätewart angefordert werden.
Hannes Wirth
Breienskamp 7
31141 Hildesheim
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