Die Tiefeninformation darf gewisse Grenzen nicht überschreiten. |
Warum ist die Aufnahmeregel einzuhalten? |
Da unser Gehirn nur eine begrenzte Tiefeninformation verarbeiten kann, muß auch die im Stereobild enthaltene Tiefe begrenzt sein, damit das gesamte Stereobild als ein einheitliches Raumbild wahrgenommen werden kann. Eine Verletzung der Aufnahmeregel führt im schlimmsten Fall zu einem Zerfall des Raumbildes in einzelne Bildteile. Die Aufnahmeregel ist eine unter allen Umständen einzuhaltende Bedingung für ein angenehm zu betrachtendes Stereobild. |
Welche Grenzwerte und Toleranzen gibt es bei der Aufnahmeregel? |
Bei der Aufnahme eines Stereobildes erzeugt die räumliche Tiefe einen seitlichen Versatz der beiden korrespondierenden Bildpunkte im linken und rechten Stereoteilbild. Für nahe Objekte ist dieser Versatz groß, für entfernte Objekte klein. Die Differenz zwischen dem größten (durch den "Nahpunkt" erzeugten) und dem kleinsten (durch den "Fernpunkt" erzeugten) Versatz nennt man Deviation. Die Deviation sollte 1/30 der gesamten Bildbreite nicht überschreiten (für die Experten: dieser Wert folgt aus der 70'-Bedingung). Beim Kleinbildformat 24mm x 36mm erhält man also für die maximale Deviation 36mm/30 = 1,2mm. Daraus lassen sich durch geometrische Überlegungen gewisse Abstandsbedingungen für die Stereoaufnahme ableiten. Bei dem maximalen Deviationswert von 1,2mm (für Kleinbild) handelt es sich um eine empirisch gefundene und allgemein akzeptierte Richtgröße. Natürlich gibt es einen Toleranzbereich, denn jeder Mensch nimmt ein Raumbild anders wahr. |
Eine einfache Abstandsbedingung zum Einhalten der Aufnahmeregel lautet: |
Die Nahpunktweite ist die Entfernung zwischen der Kamera und dem vordersten Motivpunkt. Die Aufnahmebasis (Abstand der Objektive) beträgt bei echten Stereokameras etwa 65mm. Häufig findet man - besonders in der älteren Literatur - statt der Brennweite einen festen Wert, beispielsweise 35 oder 50. Da die meisten heute verkauften Stereokameras Zoom-Objektive mit verstellbaren Brennweiten besitzen, haben diese einfachen und nur für die entsprechenden Festbrennweiten gültigen Faustformeln nur noch einen eingeschränkten Wert. Die oben angegebene Abstandsbedingung gilt für alle Motive, welche den Unendlichpunkt (also z.B. den Horizont) als Bildbestandteil enthalten. |
Wie halte ich die Aufnahmeregel ein? |
Bei der Aufnahme ist lediglich dafür zu sorgen, dass kein Aufnahmeobjekt der Kamera näher ist als die mit der obigen Abstandsbedingung berechnete zulässige Nahpunktweite, also beispielsweise 2,3m bei 35mm Brennweite, 3,3m bei 50mm Brennweite oder 4,5m bei 70mm Brennweite (bei 65mm Aufnahmebasis). Die Abstandsbedingung ist zu modifizieren, wenn der Fernpunkt nicht im Unendlichen liegt, die Aufnahmeszene also nicht bis ins Unendliche reicht. |
Eine einfache Abschätzung der zulässigen Stereo-Tiefe ist auch durch Vergleich mit der Schärfen-Tiefe möglich: So entspricht bei Stereokameras mit 65mm Stereobasis die zulässige Stereo-Tiefenzone ziemlich genau der Schärfen-Tiefenzone eines 35mm-Objektives bei Blende 8, eines 50mm-Objektives bei Blende 11 oder eines 70mm-Objektives bei Blende 16. Verletzungen der Aufnahmeregel können bei der Rahmung oder bei der Projektion nicht mehr korrigiert werden. |
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